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Umweltverbände warnen .....

Foto: Siegfried Wielert
Foto: Siegfried Wielert

....... vor Intensivierung der Fichtenwirtschaft in der Stadtforst Goslar – noch mehr Ökonomie ist auch ökonomisch schädlich!

 

 Goslar. Derzeit befindet sich das Gutachten zur betriebswirtschaftlichen Beurteilung der Stadtforst Goslar“ von Göttinger Forstökonomen in der politischen Beratung. Es plädiert für noch mehr Ökonomie in der Stadtforst Goslar, die jetzt schon das Primat auf die Finanzen legt, so die Goslarer Umweltverbände.

Das Gutachten geht sogar so weit, das Leitbild „Stadtforst 2020“ in Frage zu stellen und versucht auch, der Politik nahezulegen, die wenigen Erfolge mit den zukunftsweisenden Laubholzpflanzungen in der Stadtforst über den Haufen zu werfen, indem es formuliert „Die angestrebte Steigerung der Wertleistung kann durch die Erhöhung des Laubholzanteils nicht bewirkt werden“. Das ist ein Schlag ins Gesicht der Bemühungen, in die monotonen Fichtenwälder der Goslarer Stadtforst ein wenig mehr Biodiversität zu bringen!

 

Zwar gibt das neue Gutachten auch Empfehlungen, die zukunftsweisend sind, aber eine noch stärkere Dominanz der Fichte würde nicht nur ökologischen Schaden anrichten, sondern wäre auch in Zeiten des massiven Klimawandels die falsche Zukunftsentscheidung. Fichtenreinbestände ohne Arten- und Strukturvielfalt sind nicht klimastabil, lassen Hochwässer gerade in den steilen Lagen der Stadtforst schnell (zu schnell) ablaufen und sind daher auch ökonomisch letztlich keine kluge Entscheidung. Vielmehr gilt es, die Goslarer Stadtforst so weiterzuentwickeln, dass die im Bundeswaldgesetz vorgeschriebene Gleichwertigkeit von Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktionen hergestellt wird und aktuelle umweltbezogene Entwicklungen aufgegriffen werden.

 

Der Goslarer Stadtwald ist der größte Stadtwald Niedersachsens. Er gehört zu einem Naturraum mit besonderer Bedeutung für die biologische Vielfalt und die Naherholung. Der Wald darf jedoch auch in Zeiten knappen Geldes nicht nur auf seine ökonomische Komponente reduziert werden, sondern muss, wie es nach § 1 des Niedersächsischen Wald- und Landschaftsgesetzes (NWaldLG) vorgegeben ist, im Hinblick auf alle Funktionen ganzheitlich betrachtet werden. Im Rahmen der internationalen und nationalen Bemühungen, den Verlust an biologischer Vielfalt zu stoppen, kommt den Kommunen als maßgebliche Akteure vor Ort eine wichtige Funktion im Umgang mit Natur und Landschaft zu. „Bei der Bewirtschaftung von Grundflächen der öffentlichen Hand sollen die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege in besonderer Weise berücksichtigt werden“ (§ 2 Abs. 4 Bundesnaturschutzgesetz). Das betrifft auch Boden-, Grundwasser- und Hochwasserschutz. Vor dem Hintergrund des laufenden Klimawandels ist der Goslarer Stadtwald auch als Hochwasser-Schutzwald weiterzuentwickeln – das würde eine verstärkte Fichtenwirtschaft unmöglich machen. In diesem Sinne warnen die Goslarer Umweltverbände die politischen Entscheidungsträger dringend vor Weichenstellungen in die falsche Richtung!

Fichtenmonokulturen am Rammelsberg und seiner Umgebung auf Waldstandorten, auf denen von Natur aus Buchen wachsen würden. Foto Siegfried Wielert.
Fichtenmonokulturen am Rammelsberg und seiner Umgebung auf Waldstandorten, auf denen von Natur aus Buchen wachsen würden. Foto Siegfried Wielert.

Quelle:

BUND-Regionalverband Westharz, Dr. Friedhart Knolle

NABU-Kreisgruppe Goslar e.V., Wolfgang Moldehn

Natur- und Umwelthilfe Goslar e.V., Gerwin Bärecke

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Kommentare: 1
  • #1

    Heinz Kowalski, Waldpolitischer Sprecher des NABU (Dienstag, 21 August 2018 11:12)

    Liebe Kolleginnen und Kollegen,
    kennt ihr den Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes vom 31.05.1990, wonach Kommunalwald nicht der Holzvermarktung dient, sondern der Erholung der Bevölkerung usw. (Ökosystemleistungen)?
    Sonst bitte melden: Heinz.Kowalski@NABU.de